Die Jurte befindet sich in einer rechtlichen Grauzone.
In Österreich ist über die Jurte in der Bauordnung nicht zu finden.
Eine Jurte ist nach dem Gesetzbuch eine fliegende Baute.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden, wobei sie einer Ausführungsgenehmigung (Zeltbuch) unterliegen.
In Deutschland könnten die Passagen zu Experimentellem Bauen relevant sein. Dies ist jedoch auch nicht abschließend geregelt.
Deutschland hat somit keine Eindeutige Meinung zu rechtliches zur Jurte.
In der Schweiz Griechenland und Portugal gibt es regional ebenfalls Sonderregelungen jedoch ist es ebenfalls nicht abschließend geregelt.
Obwohl eine abschließende Regelung fehlst ist es natürlich trotzdem möglich eine Jurte aufzustellen.
Rechtliches für die Jurte ist damit kein Hindernis für deinen Jurtentraum.
Bei der Unterbringung von Personen ist es daher ratsam, dass eine Absicherung von der Gemeinde und den zuständigen Ämtern vorliegt.
Jurte Recht ist damit ein Punkt den du vor deinem Jurten Hotel klären solltest.
Um diese Genehmigung zu bekommen kann es hilfreich sein, ein Dokument zu haben das alle Spezifikationen der Jurte auflistet.
Dies kann bei einer selbstständig gebauten Jurte selbst angefertigt werden. Dabei kannst du dir Hilfe von einem Architekten holen.
Bei einer importierten Jurte kann dabei auch die Ausführugszeichnung helfen.
Meistens haben die Hersteller auch ein Datenblatt auf dem alle Informationen aufgelistet sind.
Sollte die Jurte nur zum privaten Gebrauch verwendet werden, würde eine Duldung der Gemeinde ausreichen.
Aber Achtung ⚠️
Steht deine Jurte länger als 6 Monate an einem Ort, wird eine Baugenehmigung erforderlich.